Einzelreservierungen
Veranstaltungen und Gruppenreservierungen
Einzelreservierungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge über die zeitweise Überlassung von Hotelzimmern, Gästezimmern, Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen zur Nutzung sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen (nachfolgend einheitlich „Leistungserbringung“ genannt) der Haus Overbach gGmbH, Franz-von-Sales-Str. 1, 52428 Jülich-Barmen (nachfolgend „Haus Overbach“ genannt), an die vertragsschließende Person (nachfolgend „vertragsschließende Person“ genannt).
(2) Vertragspartner sind die Haus Overbach gGmbH, Sitz der Gesellschaft: Jülich, Geschäftsanschrift: Franz-von-Sales-Str. 1, 52428 Jülich, Handelsregister: Amtsgericht Düren HRB 3488, vertreten durch die Geschäftsführung, und die vertragsschließende Person.
Hat eine dritte Person für die vertragsschließende Person bestellt, haftet sie dem Haus Overbach gegenüber gemeinsam mit der vertragsschließenden Person als Gesamtschuldnerin für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Haus Overbach eine entsprechende Erklärung der dritten Person vorliegt.
(3) Die Geschäftsbedingungen der vertragsschließenden Person finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde vorab von der Haus Overbach gGmbH ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt.
2. Vertragsabschluss und -partner
(1) Zustandekommen des Vertrages: Darstellungen der Einrichtung auf der Website, in Flyern oder auf sonstige Weise – ggf. unter Nennung von Preisen – stellen kein rechtlich verbindliches Angebot des Haus Overbach dar, sondern nur eine Einladung an den Empfänger oder Interessenten zur Abgabe eines Angebotes seinerseits.
Der Hotelaufnahmevertrag kommt erst durch die in Schrift- oder in Textform durch das Haus Overbach erklärte Annahme eines vorherigen Angebotes des Interessenten zustande (Buchungsbestätigung). Das vorherige Angebot des Interessenten kann in Textform, online, per E-Mail-Anfrage, per Fax, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Auch im Falle einer telefonischen Anfrage bedarf es zum wirksamen Abschluss eines Hotelaufnahmevertrages stets einer Buchungsbestätigung durch das Haus Overbach in Schrift- oder in Textform.
(2) Mindestalter und Minderjährige: Buchungen sind grundsätzlich nur von Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (volljährig sind). Buchungen durch Sorgeberechtigte für minderjährige Personen (unter 18 Jahren) sind nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Zustimmung des Hauses Overbach zulässig.
(3) Haftung bei Drittbuchung: Schließt eine dritte Partei (z. B. ein Unternehmen, ein Reiseveranstalter oder eine Eventagentur) den Vertrag für die Gästeseite ab, haftet dieser dem Haus Overbach gegenüber als Vertragspartner. Im Übrigen gilt Ziff. 1 Abs.2, S. 2.
3. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung
(1) Leistungspflicht: Das Haus Overbach ist verpflichtet, die von der vertragsschließenden Person gebuchten Zimmer und/oder Veranstaltungsräume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die vertragsschließende Person erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räume, es sei denn, dies wurde ausdrücklich in Text- oder in Schriftform entsprechend vereinbart.
(2) Preisanpassung: Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Ändert sich nach Vertragsabschluss der gesetzliche Umsatzsteuersatz, werden die Preise entsprechend angepasst. Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und der Vertragserfüllung (Anreise/Veranstaltung) mehr als 4 Monate und erhöht sich der vom Haus Overbach allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Haus Overbach den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 %, anheben.
(3) Fälligkeit, Anzahlung und Vorauszahlung: Rechnungen des Haus Overbach ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Das Haus Overbach ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z. B. in Form einer Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises) von der vertragsschließenden Person zu verlangen. Dies gilt insbesondere für Tagungen, Gruppenbuchungen sowie private Veranstaltungen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich oder in Textform festgehalten.
4. Rücktritt (Stornierung) der vertragsschließenden Person bei Einzelreservierungen (bis maximal 9 Personen)
(1) Rücktritt und Stornierungsfristen: Ein kostenfreier Rücktritt der vertragsschließenden Person, von dem mit dem Haus Overbach geschlossenen Vertrag, bedarf der Textform oder Schriftform und ist nur bis zu 14 Tagen vor dem vereinbarten Anreise- bzw. Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen oder Reduzierungen des Buchungsumfangs hat das Haus Overbach Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese staffelt sich wie folgt nach dem vereinbarten Gesamtpreis (Zimmerpreis, Tagungspauschalen und gebuchte Speisen/Getränke):
- Bis zu 14 Tagen vor der Anreise: kostenfrei
- Ab 14 Tagen bis 3 Tage vor der Anreise: 50%
- Ab 3 Tagen vor der Anreise oder bei Nichtanreise (No-Show): 90 % des vereinbarten Gesamtbetrages
(2) No-Show (Nichterscheinen): Erscheint die vertragsschließende Person oder die Gästeseite am Anreisetag nicht, ohne dass dem Haus Overbach eine rechtzeitige Stornierung vorliegt, werden 90 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung gestellt.
(3) Schadensminderung und Nachweisrecht: Der vertragsschließenden Person bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass dem Haus Overbach kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. Das Haus Overbach ist bemüht, nicht in Anspruch genommene Zimmer oder Veranstaltungsräume nach Möglichkeit anderweitig an Gäste zu überlassen, um den Schaden zu minimieren.
(4) Abweichende Vereinbarungen und Sonderraten: Abweichende Stornierungsbedingungen (z. B. für spezielle Sonderraten, Frühbucherangebote oder Großveranstaltungen) gelten nur, wenn sie ausdrücklich im Vertrag festgehalten oder vom Haus Overbach schriftlich bzw. in Textform bestätigt wurden.
- Höhere Gewalt: Höhere Gewalt oder andere vom Haus Overbach nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- Irreführende Angaben: Zimmer oder Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurden.
- Gefährdung des Betriebs: Das Haus Overbach begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Haus Overbach in der Öffentlichkeit gefährden kann.
- Bei Zahlungsverzug.
5. Rücktritt des Hotels (Kündigungsrecht)
(1) Sachlich gerechtfertigter Grund: Das Haus Overbach ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:
(2) Folgen des Rücktritts: Bei einem berechtigten Rücktritt des Haus Overbach entsteht kein Anspruch der vertragsschließenden Person auf Schadensersatz.
6. An- und Abreise (Check-in / Check-out)
(1) Die Zimmer stehen den Übernachtenden am Anreisetag ab 14:00 Uhr bis spätestens 16:30 Uhr zur Verfügung.
(2) Für Anreisen außerhalb der Rezeptionszeiten (Wochentags bis 16:30 Uhr), Spätanreisen und Wochenend-/Feiertagsanreisen gilt: Eine Anreise nach 16:30 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch vorab mit dem Haus Overbach abgesprochen werden, um die Bereitstellung des Schlüssels über ein Schlüsseldepot zu gewährleisten.
(3) Abreisen: Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zu übergeben.
(4) Early Check-In (Frühanreise): Ein Early Check-In (Zimmerbezug vor der regulären Check-In-Zeit) ist nur auf vorherige Anfrage und nach Verfügbarkeit am Anreisetag möglich. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine verfrühte Zimmerbereitstellung.
(5) Late Check-Out (Spätabreise): Ein Late Check-Out (Nutzung des Zimmers über die reguläre Check-Out-Zeit hinaus) bedarf ebenfalls der vorherigen Absprache und Zustimmung des Hotels am Abreisetag. Das Hotel behält sich vor, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers eine angemessene Gebühr zu berechnen. Ohne vorherige Absprache ist das Zimmer zur regulären Zeit zu räumen.
13. Haftung des Haus Overbach sowie des Kunden
(1) Die Haftung des Haus Overbach wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung vertraglicher oder sonstiger Pflichten wird ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss greift jedoch nicht in den folgenden Fällen ein:
- wenn das Haus Overbach eine bestimmte Eigenschaft der überlassenen Räumlichkeiten besonders zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat
- bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- wenn und soweit der Schaden auf einer Verletzung einer Pflicht beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).
- für Schäden, für die eine Versicherung des Haus Overbach besteht und dieser Ersatz hieraus tatsächlich erlangen kann.
(2) Eingebrachte Sachen: Für eingebrachte Sachen haftet das Haus Overbach der vertragsabschließenden Person gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB (§§ 701 ff. BGB) bis zum gesetzlichen Höchstbetrag. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt die Haftung nur bis zu den dort genannten Höchstgrenzen ein.
(3) Haftung des der vertragsabschließenden Person für Schäden: Die vertragsabschließende Person (die Veranstaltende) haftet für alle Schäden an Gebäuden, Räumlichkeiten oder Inventar, die durch sie selbst, seine Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen, Veranstaltungsteilnehmenden oder sonstige Drittanbietende aus seinem Verantwortungsbereich verursacht werden.
8. Besonderheiten der Zimmer im 3. OG
Wir weisen darauf hin, dass sich die Zimmer im dritten Obergeschoss des Franz von Sales Hofs über zwei Ebenen erstrecken. Der Schlafbereich auf der zweiten Ebene ist ausschließlich über eine steile Treppe (Stiege) erreichbar. Die Buchung dieser Zimmer erfolgt auf eigene Verantwortung hinsichtlich der körperlichen Eignung für diese Raumaufteilung.
9. Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht: Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Haus Overbach. Es gilt deutsches Recht. Sofern die vertragsabschließende Partei Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand der Sitz des Haus Overbach.
(2) Verbraucherstreitbeilegung: Die Haus Overbach gGmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (nach § 36 VSBG).
(3) Veranstaltungen, bei denen Straftatbestände verwirklicht werden, oder mit sittenwidrigen, sexistischen oder pornographischen Inhalten sind in den Räumlichkeiten des Hauses Overbach verboten. Gleiches gilt für verfassungsfeindliche, rassistische oder diskriminierende Inhalte. Das Verwenden von Symbolen mit ähnlichen Inhalten ist ebenfalls untersagt. Unzulässig sind auch Veranstaltungen, bei denen politisch recht- oder linksextreme Inhalte vertreten werden. Ferner dürfen bei einer Veranstaltung keine Technologien von L. Ron Hubbard oder der Scientology-Ideologie angewendet, repräsentiert oder verbreitet werden.
(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Veranstaltungen und Gruppenreservierungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge über die zeitweise Überlassung von Hotelzimmern, Gästezimmern, Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen zur Nutzung sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen (nachfolgend einheitlich „Leistungserbringung“ genannt) der Haus Overbach gGmbH, Franz-von-Sales-Str. 1, 52428 Jülich-Barmen (nachfolgend „Haus Overbach“ genannt), an die vertragsschließende Person (nachfolgend „vertragsschließende Person“ genannt).
(2) Vertragspartner sind die Haus Overbach gGmbH, Sitz der Gesellschaft: Jülich, Geschäftsanschrift: Franz-von-Sales-Str. 1, 52428 Jülich, Handelsregister: Amtsgericht Düren HRB 3488, vertreten durch die Geschäftsführung, und die vertragsschließende Person.
Hat eine dritte Person für die vertragsschließende Person bestellt, haftet diese dem Haus Overbach gegenüber gemeinsam mit der vertragsschließenden Person als Gesamtschuldnerin für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Haus Overbach eine entsprechende Erklärung der dritten Person vorliegt.
(3) Die Geschäftsbedingungen der vertragsschließenden Person finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde vorab von der Haus Overbach gGmbH ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt.
2. Vertragsabschluss und -partner
(1) Zustandekommen des Vertrages: Darstellungen der Einrichtung auf der Website, in Flyern oder auf sonstige Weise – ggf. unter Nennung von Preisen – stellen kein rechtlich verbindliches Angebot des Haus Overbach dar, sondern nur eine Einladung an den Empfänger oder Interessenten zur Abgabe eines Angebotes seinerseits.
Der Hotelaufnahmevertrag kommt erst durch die – in Schrift- oder in Textform durch das Haus Overbach erklärte – Annahme eines vorherigen Angebotes des Interessenten zustande (Buchungsbestätigung). Das vorherige Angebot des Interessenten kann in Textform, online, per E-Mail-Anfrage, per Fax, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Auch im Falle einer telefonischen Anfrage bedarfs es zum wirksamen Abschluss eines Hotelaufnahmevertrages stets einer Buchungsbestätigung durch das Haus Overbach in Schrift- oder in Textform.
(2) Mindestalter und Minderjährige: Buchungen sind grundsätzlich nur von Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (volljährig sind). Buchungen von Erziehungsberechtigten für minderjährige (unter 18 Jahren) sind nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Zustimmung des Haus Overbach zulässig.
(3) Haftung bei Drittbuchung: Schließt eine dritte Person (z. B. ein Unternehmen, ein Reiseveranstalter oder eine Eventagentur) den Vertrag für die Gästeseite ab, haftet diese dem Haus Overbach gegenüber als Vertragspartnerin. Im Übrigen gilt Ziff. 1 Abs.2, S. 2.
3. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung
(1) Leistungspflicht: Das Haus Overbach ist verpflichtet, die von der vertragsschließenden Person gebuchten Zimmer und/oder Veranstaltungsräume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die vertragsschließende Person erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räume, es sei denn, dies wurde ausdrücklich in Text- oder in Schriftform entsprechend vereinbart.
(2) Preisanpassung: Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Ändert sich nach Vertragsabschluss der gesetzliche Umsatzsteuersatz, werden die Preise entsprechend angepasst. Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und der Vertragserfüllung (Anreise/Veranstaltung) mehr als 4 Monate und erhöht sich der vom Haus Overbach allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Haus Overbach den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.
(3) Fälligkeit, Anzahlung und Vorauszahlung: Rechnungen des Haus Overbach ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Das Haus Overbach ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z. B. in Form einer Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises) von der vertragsabschließenden Person zu verlangen. Dies gilt insbesondere für Tagungen, Gruppenbuchungen sowie private Veranstaltungen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich oder in Textform festgehalten.
4. Rücktritt (Stornierung) des Kunden bei Veranstaltungen und Gruppenreservierungen (bei 10 Personen)
(1) Rücktritt und Stornierungsfristen: Ein kostenfreier Rücktritt der vertragsabschließenden Person von dem mit dem Haus Overbach geschlossenen Vertrag bedarf der Schrift- oder Textform und ist nur bis zu 12 Wochen vor dem vereinbarten Anreise- bzw. Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen oder Reduzierungen des Buchungsumfangs hat das Haus Overbach Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese staffelt sich wie folgt nach dem vereinbarten Gesamtpreis (Zimmerpreis, Tagungspauschalen und gebuchte Speisen/Getränke):
- Bis 12 Wochen vor dem Event: kostenfrei
- Ab 12 Wochen bis 8 Wochen vor dem Event: 30 % des vereinbarten Gesamtbetrages
- Ab 8 Wochen bis 4 Wochen vor dem Event: 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages
- Ab 4 Wochen bis 2 Wochen vor dem Event: 70 % des vereinbarten Gesamtbetrages
- Ab 2 Wochen vor dem Event oder bei Nichtanreise (No-Show): 90 % des vereinbarten Gesamtbetrages
(2) No-Show (Nichterscheinen): Erscheint die vertragsabschließenden Person oder Gästeseite am Anreisetag nicht, ohne dass dem Haus Overbach eine rechtzeitige Stornierung vorliegt, werden 90 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung gestellt.
(3) Schadensminderung und Nachweisrecht: Der vertragsabschließenden Person bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass dem Haus Overbach kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. Das Haus Overbach ist bemüht, nicht in Anspruch genommene Zimmer oder Veranstaltungsräume nach Möglichkeit anderweitig ab Gäste zu überlassen, um den Schaden zu minimieren.
(4) Abweichende Vereinbarungen und Sonderraten: Abweichende Stornierungsbedingungen (z. B. für spezielle Sonderraten, kurzfristige- oder Großveranstaltungen) gelten nur, wenn sie ausdrücklich im Vertrag festgehalten oder vom Haus Overbach schriftlich bzw. in Textform bestätigt wurden.
- Höhere Gewalt: Höhere Gewalt oder andere vom Haus Overbach nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- Irreführende Angaben: Zimmer oder Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurden.
- Gefährdung des Betriebs: Das Haus Overbach begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Haus Overbach in der Öffentlichkeit gefährden kann.
- Bei Zahlungsverzug
5. Rücktritt des Haus Overbach (Kündigungsrecht)
(1) Sachlich gerechtfertigter Grund: Das Haus Overbach ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:
(2) Folgen des Rücktritts: Bei einem berechtigten Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Änderungen der Teilnehmendenzahl, des Aufbaus und der Veranstaltungszeit
(1) Mindestteilnehmendenzahl: Die vertragsabschließende Person ist verpflichtet, dem Haus Overbach die genaue Anzahl der Teilnehmenden bis spätestens 10 Werktage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Diese gemeldete Zahl gilt als garantierte Mindestbasis für die Abrechnung. Erscheinen weniger Personen, wird dennoch die garantierte Teilnehmendenzahl in Rechnung gestellt.
(2) Erhöhung der Teilnehmendenzahl: Abweichungen der Teilnehmendenzahl nach oben werden bei der Abrechnung auf Basis der tatsächlichen Personenanzahl berücksichtigt. Die Abweichung der Teilnehmendenanzahl nach oben bedarf der Zustimmung des Haus Overbaches in Schrift- oder in Textform. Ein Anspruch hierauf gegenüber dem Haus Overbach besteht nicht.
(3) Spontane Änderungen der anlassbezogenen Einrichtung: Das Haus Overbach ist berechtigt, kurzfristige oder spontane Änderungen (z. B. Änderungen der vereinbarten Bestuhlungsform, Hinzufügen oder Entfernen von bereits eingedeckten Tischen), die von der vertragsabschließenden Person am Veranstaltungstag gewünscht werden, mit einem Aufwand von 50,00 € pro Stunde und eingesetztem Mitarbeitenden in Rechnung zu stellen.
(4) Verschiebung der Zeiten: Verschieben sich die vereinbarten Start- oder Endzeiten der Veranstaltung ohne vorherige Zustimmung in Schriftform oder in Textform des Haus Overbach, ist dieses berechtigt, zusätzliche Kosten für die Bereitstellung von Personal und Räumlichkeiten gesondert in Rechnung zu stellen.
7. Mitbringen von Speisen und Getränken
(1) Grundsatz: Die vertragsabschließende Person sowie sämtliche weitere Teilnehmende, dürfen zu Veranstaltungen grundsätzlich keine eigenen Speisen und Getränke mitbringen.
(2) Ausnahmen und Servicegebühr: Ausnahmen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Text- oder in Schriftform mit dem Haus Overbach. In diesen Fällen wird ein sogenanntes Korkgeld bzw. eine Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten vereinbart.
(3) Externe Caterer: Die Bewirtung durch externe Catering-Unternehmen ist nur nach vorheriger Bestätigung in Text- oder in Schriftform durch das Haus Overbach zulässig.
(4) Auflagen für Catering Unternehmen: Das externe Catering Unternehmen ist verpflichtet, im Vorfeld der Veranstaltung einen gemeinsamen Vor-Ort-Besichtigungstermin mit einer vertretungsberechtigten Person des Haus Overbach wahrzunehmen. Sämtliche operativen Absprachen bedürfen der Text- oder Schriftform.
(5) Nutzung von Equipment: Bei Nutzung des dem Haus Overbach hauseigenen Equipments durch die vertragsabschließende Person oder ein externes Catering Unternehmen wird eine vorab vereinbarte Mietgebühr fällig. Die vertragsschließende Person haftet vollumfänglich für jegliche Beschädigungen, Bruch oder Verlust des überlassenen Equipments.
8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
(1) Haftung bei Fremdgeräten: Soweit Das Haus Overbach für die vertragsabschließende Person auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Drittanbietenden beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung der vertragsabschließenden Person. Die vertragsabschließende Person haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Sie stellt das Haus Overbach von allen Ansprüchen von Drittanbietenden aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
(2) Störungen im Stromnetz: Die vertragsabschließende Person haftet für alle Schäden an den Gebäuden, dem Inventar oder den technischen Anlagen des Haus Overbach, die durch von ihr oder seinen Teilnehmenden mitgebrachte, nicht kompatible oder defekte technische Geräte (z. B. durch Überlastung des Stromnetzes oder Kurzschlüsse) verursacht werden.
(3) WLAN-Nutzung und Haftungsausschluss: Das Haus Overbach stellt der vertragsabschließenden Person und den Veranstaltungsteilnehmenden nach Verfügbarkeit einen WLAN-Zugang zur Verfügung. Die vertragsabschließende Person verpflichtet sich, das WLAN nicht für rechtswidrige Zwecke (z. B. illegale Downloads, Urheberrechtsverletzungen) zu nutzen oder nutzen zu lassen. Das Haus Overbach übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des WLANs entstehen und wird von der vertragsabschließenden Person von allen Ansprüchen der Drittanbietenden aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung freigestellt.
9. Dekorationsmaterial und Exponate
(1) Brandschutzanforderungen: Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige Gegenstände müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Das Haus Overbach ist berechtigt, einen behördlichen Nachweis (z. B. B1-Zertifikat für Schwerentflammbarkeit) zu verlangen. Erfolgt dieser Nachweis nicht, ist das Haus Overbach berechtigt, das Einbringen auf Kosten der vertragsabschließenden Person zu verweigern bzw. das Material zu entfernen.
(2) Entfernung und Aufbewahrung: Mitgebrachte Gegenstände oder Ausstellungsstücke sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich von der vertragsanschließenden Person zu entfernen. Das Haus Overbach übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht.
(3) Kosten bei Verbleib: Verbleiben Gegenstände nach der Veranstaltung in den Räumen, kann das Haus Overbach für die Dauer des Verbleibs angemessene Entsorgungs- oder Lagerkosten berechnen. Ferner fällt in einem solchen Falle eine Entschädigung in Höhe der üblichen Raummiete an, wenn die Räumlichkeiten aufgrund dieses Umstandes durch das Haus Overbach nicht genutzt werden konnten. Müssen für die spätere Abholung Personal oder Sicherheitskräfte bereitgestellt werden, werden diese Kosten der vertragsabschließenden Person separat in Rechnung gestellt.
10. An- und Abreise (Check-in / Check-out)
(1) Die Zimmer stehen den Übernachtenden am Anreisetag ab 14:00 Uhr bis spätestens 16:30 Uhr zur Verfügung.
(2) Für Anreisen außerhalb der Rezeptionszeiten (Wochentags bis 16:30 Uhr) Spätanreisen und Wochenend-/Feiertagsanreisen gilt: Eine Anreise nach 16:30 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch vorab mit dem Haus Overbach abgesprochen werden, um die Bereitstellung des Schlüssels über ein Schlüsseldepot zu gewährleisten.
(3) Abreisen: Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zu übergeben.
(4) Early Check-In (Frühanreise): Ein Early Check-In (Zimmerbezug vor der regulären Check-In-Zeit) ist nur auf vorherige Anfrage und nach Verfügbarkeit am Anreisetag möglich. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine verfrühte Zimmerbereitstellung.
(5) Late Check-Out (Spätabreise): Ein Late Check-Out (Nutzung des Zimmers über die reguläre Check-Out-Zeit hinaus) bedarf ebenfalls der vorherigen Absprache und Zustimmung des Haus Overbach am Abreisetag. Das Haus Overbach behält sich vor, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers eine angemessene Gebühr zu berechnen. Ohne vorherige Absprache ist das Zimmer zur regulären Zeit zu räumen.
11. Besondere Bedingungen für Gruppenbuchungen und Gruppenanreisen
(1) Definition und Kontingent: Eine Gruppenbuchung liegt vor, wenn eine Reservierung einer zusammenhängenden Gruppe mindestens 10 Personen umfasst. Die Bereitstellung erfolgt auf Basis eines fest vereinbarten Kontingents.
(2) Abrufkontingente: Zimmer aus einem vereinbarten Abrufkontingent können von den Teilnehmenden unter einem Code oder Stichwort direkt zu den vereinbarten Konditionen gebucht werden. Nach Ablauf einer vertraglich festgelegten Frist gehen nicht abgerufene Zimmer ohne Kostenfolge für den Veranstalter automatisch zurück in den freien Verkauf und stehen der vertragsabschließenden Person nicht mehr zu den vereinbarten Konditionen zur Verfügung.
(3) Bereitstellung der Namensliste: Die vertragsabschließende Person ist verpflichtet, dem Haus Overbach bis spätestens 10 Werktage vor der Anreise eine finale Teilnehmer- und Zimmerbelegungsliste (Vor- und Nachname der Teilnehmende, ggf. Sonderwünsche) schriftlich oder in Textform zu übermitteln.
(4) Gesamtschuldnerische Haftung: Der Bestellende (die vertragsschließende Person) haftet als Gesamtschuldender für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, einschließlich aller Neben- und Zusatzleistungen (z. B. Minibar, zusätzliche Konsumationen), die von den einzelnen Mitgliedern der Gruppe in Anspruch genommen, aber vor Ort nicht direkt beglichen werden, es sei denn, es wurde vorab ausdrücklich eine Selbstzahler-Regelung schriftlich oder in Textform vereinbart.
(5) Gemeinsamer Check-in: Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist dem Haus Overbach die voraussichtliche Ankunftszeit der Gruppe bis spätestens 5 Werktage vor Anreise mitzuteilen.
12. Haftung des Haus Overbach sowie des Kunden
(1) Die Haftung des Haus Overbach wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung vertraglicher oder sonstiger Pflichten wird ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss greift jedoch nicht in den folgenden Fällen ein:
- wenn das Haus Overbach eine bestimmte Eigenschaft der überlassenen Räumlichkeiten besonders zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat
- bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- wenn und soweit der Schaden auf einer Verletzung einer Pflicht beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).
- für Schäden, für die eine Versicherung des Haus Overbach besteht und dieser Ersatz hieraus tatsächlich erlangen kann.
(2) Eingebrachte Sachen: Für eingebrachte Sachen haftet das Haus Overbach der vertragsabschließenden Person gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB (§§ 701 ff. BGB) bis zum gesetzlichen Höchstbetrag. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt die Haftung nur bis zu den dort genannten Höchstgrenzen ein.
(3) Haftung des der vertragsabschließenden Person für Schäden: Die vertragsabschließende Person (die Veranstaltende) haftet für alle Schäden an Gebäuden, Räumlichkeiten oder Inventar, die durch sie selbst, seine Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen, Veranstaltungsteilnehmenden oder sonstige Drittanbietende aus seinem Verantwortungsbereich verursacht werden.
13. Besonderheiten der Zimmer im 3. OG
Wir weisen darauf hin, dass sich die Zimmer im dritten Obergeschoss des Franz von Sales Hofs über zwei Ebenen erstrecken. Der Schlafbereich auf der zweiten Ebene ist ausschließlich über eine steile Treppe (Stiege) erreichbar. Die Buchung dieser Zimmer erfolgt auf Verantwortung des Buchenden hinsichtlich der körperlichen Eignung für diese Raumaufteilung.
14. Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht: Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Haus Overbach gGmbH (Jülich). Es gilt deutsches Recht. Sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand der Sitz des Haus Overbach.
(2) Verbraucherstreitbeilegung: Die Haus Overbach gGmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (nach § 36 VSBG).
(3) Veranstaltungen, bei denen Straftatbestände verwirklicht werden, oder mit sittenwidrigen, sexistischen oder pornographischen Inhalten sind in den Räumlichkeiten des Hauses Overbach verboten. Gleiches gilt für verfassungsfeindliche, rassistische oder diskriminierende Inhalte. Das Verwenden von Symbolen mit ähnlichen Inhalten ist ebenfalls untersagt. Unzulässig sind auch Veranstaltungen, bei denen politisch recht- oder linksextreme Inhalte vertreten werden. Ferner dürfen bei einer Veranstaltung keine Technologien von L. Ron Hubbard oder der Scientology-Ideologie angewendet, repräsentiert oder verbreitet werden.
(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.